Freitag, 4. Dezember 2009

Sonderkuendigungsrecht KFZ Versicherung

Wenn Ihr KFZ Versicherer zum Jahresende unerwartet die Preise erhöht , haben Sie mit dem Sonderkündigungsrecht für die KFZ Versicherung , die Möglichkeit auch nach dem 30.11. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln ! Sie bekommen von der Autoversicherung eine schriftliche Mitteilung über die Preiserhöhung. Die Prämie für die Haftpflicht oder Kaskoversicherung kann z.B. dann ansteigen, wenn eine Änderung der Typ- oder Regionalklasse erfolgt ist. Nach der Preisanpassung haben Sie 4 Wochen Zeit um zu einer billigeren KFZ Versicherung zu wechseln. Dabei ist es sehr wichtig eine schriftliche Kündigung beim KFZ Versicherer einzureichen und sich auf die konkrete Erhöhung des Beitrags zu beziehen ! Mit einem Vergleich der KFZ Versicherer können Sie dann extrem viel an Kosten einsparen. Ein kostenloser KFZ Vergleich lohnt sich also !
Aber auch bei einem Schadensfall hat man das Recht den Autoversicherer zu wechseln.
Achtung: Die Kündigung nach dem 30.11. muss sich eindeutig auf die Beitragserhöhung beziehen und spätestens einen Monat nach der Mitteilung über die Tariferhöhung schriftlich bei der Autoversicherung eingehen. Sonst hat der Versicherungsgeber die Möglichkeit, die Kündigung abzulehnen.
Übrigens: Nach einem Schadensfall haben Sie als Versicherungsnehmer, aber auch der Versicherer, das Recht, den Vertrag innerhalb 4 Wochen nach dem
Schadensfall aufzulösen.

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